Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit oder Körperverletzung/Tötung
- Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch langjährige Spezialisierung und regelmäßige zertifizierte Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Alkohol/Drogen
Bei Alkohol- oder Drogenvergehen droht regelmäßig ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig beraten lassen und gegenüber den Behörden im Idealfall keinerlei Angaben zu Sache machen. Was Wenige wissen: Bereits bei zwei leichten Alkoholverstößen kann Ihnen die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Gleiches gilt, wenn Sie harte Drogen konsumieren. Teilweise wird deren Besitz schon als ausreichend erachtet.
Auch als Cannabis-Konsument können Ihnen empfindliche Maßnahmen in Bezug auf die Fahrerlaubnis drohen. Daher versuchen Sie niemals alleine die Angelegenheit mit der Behörde oder der Polizei/Gericht zu klären.
Unfall und Schadensersatz
Im zivilen Verkehrsrecht wird fast bei jeder Regulierung eines Unfallschadens durch die Versicherungen versucht, Ihnen Ihre Ansprüche zu kürzen oder zu verweigern. Oft werden Sie gar nicht erkennen, dass Ihnen Ansprüche verweigert werden.
Wir wirken dem entgegen!
Wir haben in der Vergangenheit hunderte Fälle für unsere Mandanten erfolgreich abgeschlossen. Durch eine einfache Beratung ersparen Sie sich teurere Fehlentscheidungen.
Wir geben Ihnen in Ihrer Sache eine erste Einschätzung. Danach entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.
Auch wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, muss der Gegner Ihnen die Kosten für Ihren Rechtsanwalt erstatten. Daher ist es kaum verständlich, sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Ein kurzes Gespräch hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu erkennen und diese zu sichern.
Führerschein/Fahrerlaubnis
Ob Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, beide Maßnahmen können gravierende Auswirkungen auf Ihre berufliche und private Situation haben.
Während der Führerschein lediglich das Legitimationsdokument Ihrer Fahrerlaubnis ist, ist die Fahrerlaubnis selbst das entscheidende Recht, dass Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen dürfen. Haben Sie Ihren Führerschein nicht dabei, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, regelmäßig 10,00 €. Führen Sie jedoch ein Kraftfahrzeug ohne eine Fahrerlaubnis, stellt dies eine Straftat nach § 21 StVG dar, die im Höchstmaß ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.
Während Sie bei einem Fahrverbot nur einige Zeit (ein bis drei Monate) kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, trifft Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis um ein Vielfaches mehr.
Sowohl bei Straf- oder Ordnungswidrigkeiten kann Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das bedeutet, dass Sie mindestens für 6 Monate, meist deutlich länger, kein Fahrzeug führen dürfen. Anschließend entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Meist macht die Behörde die Entscheidung darüber von der Vorlage eines medizinischen oder gar eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) abhängig. Das gilt es, bereits die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. Wir unterstützen Sie dabei.
Punktekonto
Ab 8 Punkten ist Schluss!
In vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach dem Bußgeldkatalog auch Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen.
In vielen Fällen lassen sich solche Eintragungen indes verhindern, oder in Ausnahmefällen ggf. durch Nutzung der Prozessordnungen auch ein Entzug der Fahrerlaubnis mit über 8 Punkten verhindern.
Wir vertreten Sie auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten kompetent und sicher.