Betrug ist – verkürzt gesagt – ein Delikt, welcher Sie wegen des Irrtums eines anderen bestraft, wenn Sie diesen Irrtum hervorgerufen oder unterhalten haben und der Irrende deshalb Vermögensverfügung trifft.
Der Vorwurf von Betrügereien wird schnell erhoben und führt dann oft zu drastischen Maßnahmen.
Ob Sie bei eBay verkaufen oder sonst Online tätig sind. Wenn Ihr Vertragspartner meint, sie hätten nicht, falsch oder ungenügend geliefert, wird der Vorwurf erhoben, Sie hätten betrogen. Auch bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wird der Vorwurf erhoben, wenn Sie aus Versehen unzutreffende oder auch nur ungenaue Angaben machen.
Die meisten Vorwürfe sind unberechtigt und lassen sich richtigstellen. Auch fehlt es oft an den weiteren Voraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB oder den daran angelehnten Tatbeständen, wie Computer-, Subventions-, oder Sportwettenbetrug.
Allerdings sind die Ermittler der Polizei häufig sehr unzureichend in den zivilrechtlichen Fragen geschult, so dass die Vorwürfe gegen Sie schnell erhoben werden und ggf. im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens „kurzer Prozess“ gemacht wird.
Daher gilt in Betrugssachen, wie in allen Strafsachen insgesamt, dass Sie sich rechtzeitig fachkompetent beraten oder verteidigen lassen. In jedem Fall sollten Sie nicht ohne das Sie die Akte in Ihrer Sache kennen irgendwelche Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Sie müssen als Beschuldigter keine Angaben machen und das sollten Sie auch nicht.
Schweigen Sie!
Eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit erhalten Sie bei uns schnell und kostenfrei! Sprechen Sie daher erstmal mit uns, statt mit der Polizei!