Das Steuerrecht ist ein wesentlicher und wichtiger Teil der Wirtschafts- und Rechtsordnung in Deutschland.
Im Gegensatz zur Steuerberatung, die Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Bilanzen zu Seite steht, bildet das Steuerrecht in unserer Kanzlei einen Schwerpunkt, der die vorgerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten betrifft.
Die Finanzämter haben als Teil der öffentlichen Verwaltung die Aufgabe, die Steuern den gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Dabei kann es zu mannigfaltigen Problemen kommen, die existenzgefährdende oder existenzvernichtende Folgen haben können. Dies betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch jeden einzelnen Steuerbürger ganz konkret. Ob Sie als Privatmann plötzlich vor einer erheblichen Nachforderung im Bereich der Einkommensteuer stehen, oder für Ihr Unternehmen Betriebsausgaben in erheblichen Umfang nicht anerkannt werden, regelmäßig drohen erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen.
Auch und gerade im Bereich der Umsatzsteuer sind die Finanzbehörden nicht gerade zimperlich, wenn sie den Verdacht hegen, dass Vorsteuerabzüge oder Umsätze nicht ganz korrekt berechnet und gemeldet wurden. Hier müssen sie mit unangekündigten Besuchen der Mitarbeiter des Finanzamtes rechnen, die ad hoc Ihre Unterlagen sehen und prüfen wollen. Hierbei ist der Schritt zur Einleitung einer Betriebsprüfung oder gar eines Steuerstrafverfahrens nicht weit.
Es ist zwar ein Märchen, dass die deutsche Steuerliteratur 60% der weltweit veröffentlichten Steuerliteratur ausmacht. Sie ist auch nur mit lediglich etwa 10 % an der deutschen juristischen Literatur beteiligt. Diese 10 % aber haben es in sich. Daher bilden wir uns stetig fort, um so auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetze zu sein. Die vom Deutschen Anwaltverein regelmäßig durchgeführte Zertifizierung der Fortbildung belegt unseren aktuellen Wissenstand bei der Bearbeitung Ihrer Fälle.
Wir unterstützen Sie gegen die Finanzverwaltung bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Rechte und helfen Ihnen, unberechtigte Abzüge oder Forderungen abzuwehren. Die Kombination in unserer Kanzlei von Steueranwalt und Steuerberater ist stets bestrebt, die für Sie günstigste Lösung zu erreichen. Sollte die Finanzverwaltung Ihren Anträgen oder Einsprüchen nicht entsprechen, werden wir Ihre berechtigten Anliegen vor die Finanzgerichte tragen und Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber den Finanzämtern zu wahren.