Wir vertreten Sie bundesweit in Fragen des Wehrrechtes, insbesondere im Wehrdisziplinarrecht und Wehrstrafrecht kompetent gegenüber Ihrem Chef, dem Wehrdisziplinaranwalt, dem BAPersBw und der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Unser Ziel ist es, Ihr Problem bereits auf der Ebene des Disziplinarvorgesetzten zügig und mit gutem Ausgang für Sie zu lösen.
Durch seine zwölfjährige Tätigkeit als Soldat auf Zeit ist Rechtsanwalt Michael Giesen mit den Problemen, die im Rahmen des Dienstes entstehen können vertraut. Er war also langdienender SaZ. Im Rahmen seiner Dienstzeit war er in folgenden Einheiten:
1984 – 1985 3./Jägerbataillon 522 in Fürstenau
1985 – 1988 4./RakArtBtl 52, später Begleitbatterie 5 in Giessen
1988 – 1996 Feldjägerdienstkommando – Düsseldorf und Hilden
Er weiß also, wovon er redet, wenn er Sie vertritt. Herr Rechtsanwalt Giesen muss nicht mit seinem Dienstgrad werben und diesen hervorheben, wie dies zahlreiche Kollegen tun. Wie jeder in der Truppe weiß und auch schon selbst erfahren hat, sind diejenigen, die besonderen Wert auf ihren Dienstgrad legen meist nicht besonders kompetent in ihrem Tun. Rechtsanwalt Giesen hat seine Erfahrungen durch eine zwölfjährige Dienstzeit, spätere Reservearbeit und über fünfzehnjährige anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Wehrrechts bestätigt. Durch seinen langjährigen Feldjägerdienst weiß Rechtsanwalt Giesen auch um die Verfahrenstricks der Bundeswehr bei Ermittlungen.
Gerade wenn Ihnen „zivile“ Verfehlungen vorgeworfen werden, sollten Sie nicht vorschnell in Vernehmungen bei Ihrem Vorgesetzten Stellung nehmen. Das einmal Gesagte wird Ihr Vorgesetzter an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. In vielen Fällen wäre eine spätere Dienstgradherabsetzung oder gar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nicht erfolgt, wäre eine zeitnahe anwaltliche Beratung erfolgt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen dringend zu schweigen und keine Aussagen zu machen.
Schweigen Sie gegenüber Vorgesetzten und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Wenn es zu Ermittlungen kommt, in denen Sie nicht nur als Zeuge gehört werden sollen, sondern als Beschuldigter (Vernehmung als Soldat), haben Sie das Recht zu schweigen. Lassen Sie sich vor Aussagen gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten durch einen Rechtsanwalt beraten. Das sagen wir nicht, weil wir mit der Rechtsberatung Geld verdienen. Entscheidend für unseren Rat sind die Erfahrungen, die Rechtsanwalt Michael Giesen über Jahrzehnte mit der Ermittlungspraxis der Bundeswehr als Soldat und Rechtsanwalt gesammelt hat. Ihre Angaben werden immer gegen Sie verwendet werden. Eine kurze Beratung kann hier entscheidende Fehler vermeiden.
Dass die gegenüber dem Vorgesetzen gemachten Aussagen gegen Sie verwendet werden ergibt sich aus der Vorschriftenlage. Erst wird Sie der Disziplinarvorgesetzte ausforschen und vernehmen und dann „seine Ergebnisse“ der Staatsanwaltschaft präsentieren. Dies gilt besonders bei Drogen- oder Alkoholdelikten.
Deshalb gilt in diesem Zusammenhang das im Bereich Strafrecht Gesagte hier entsprechend:
SCHWEIGEN SIE!
Sie müssen zudem immer damit rechnen, dass disziplinare Ermittlungen oder gar Disziplinarmaßnahmen auch Auswirkung auf Ihren Status als Soldat haben. Gerade Soldaten bis zum vierten Dienstjahr laufen Gefahr, kurzfristig nach § 55 Abs. 5 SG aus der Bundeswehr entlassen zu werden.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist recht schnell dabei, Soldaten wegen Kleinigkeiten zu entlassen. In seiner langjährigen Tätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Giesen in zahlreichen Fällen eine Entlassung vermeiden können. Dies gilt dann, wenn eine zusammenhängende Verteidigung in Straf-, Disziplinar- und Statussachen rechtzeitig einheitlich erfolgt. Gerade unerfahrene Kollegen scheitern in diesem Bereich häufig. Uns liegen zahlreiche Fälle vor, in denen zunächst im Wehrrecht nicht erfahrene Kollegen ihr „Glück“ versucht haben, was für die jeweiligen Soldaten oft dramatische Folgen hatte. Aus Unkenntnis werden Verurteilungen oder Einstellungen von Strafverfahren akzeptiert, ohne die Auswirkungen auf das Statusverhältnis der Soldaten zu berücksichtigen. Werden hier Fehler gemacht, sind diese schwer zu reparieren.
Da wir ernsthaft bemüht sind, unseren Mandanten in diesem Bereich zu helfen, arbeiten wir nicht mit dem Deutschen Bundeswehrverband zusammen. Unsere Tätigkeit konzentriert sich ausschließlich darauf, Sie zu unterstützen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, damit entscheidende Fehler vermieden werden.
Grundsätzlich aber gilt: Unterzeichnen Sie nichts, wenn Sie sich über den Inhalt der Erklärung nicht vollständig im Klaren sind. In allen Status-, Disziplinar- und erst recht in Strafsachen haben Sie das Recht, sich vorher mit einem Rechtsanwalt zu beraten.
Sie sind auch nicht verpflichtet, sich von bestimmten Rechtsanwälten vertreten zu lassen, die Ihnen dann auch noch von Ihren Vorgesetzten genannt werden. Sie dürfen Ihren Verteidiger frei wählen, egal, was Ihre Vorgesetzten dazu behaupten.
Eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem erhalten Sie in dringenden Fällen auch telefonisch!