Dieses Verkehrsdelikt nimmt eine Sonderstellung ein. Es steht bei den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, ist aber ein Vermögensdelikt und soll die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen sichern.
Unangenehme Nebenfolge einer Verurteilung deswegen ist der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Unfallflucht kommt in unserer täglichen Arbeit große Bedeutung zu, weil die Behörden dieses Delikt mit einem besonderen Eifer verfolgen. Daher müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie bei dem Vorwurf einer Unfallflucht auf nicht allzu viel Verständnis bei den Staatsanwaltschaften stoßen werden.
Deshalb ist es hier besonders wichtig, nicht vorschnell mit den Behörden in Kontakt zu treten und Aussagen zu machen. Im gesamten Strafrecht gilt: Schweigen Sie! Dieses Gebot gilt im Bereich der Verkehrsdelikte in ganz besonderem Maße. Niemand dem der Vorwurf eines Verkehrsdeliktes gemacht wird, fühlt sich als kriminell. Aus falsch verstandener Kooperationsbereitschaft werden zu Beginn der Ermittlungen hier entscheidende Fehler gemacht. Dies liegt bereits schon daran, dass die Verkehrsunfallflucht nach dem Gesetzestext nicht einfach zu verstehen ist.
Wer weiß schon genau, was ein Unfallbeteiligter ist, oder was als „angemessene Zeit“ verstanden wird. Auch meinen viele, wenn sie eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug hinterlassen, reiche das aus.
Wenn der Schaden am beschädigten Fahrzeug hoch genug ist, wird Ihnen bereits auch schon vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat oft Auswirkungen und Konsequenzen im Beruf. Gerade dann ist es wichtig, dass Sie einen Spezialisten aufsuchen, der die Tücken und Winkel des Delikts und die Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis beherrscht. Rechtsanwalt Giesen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihm sind Ihre Nöte und die entsprechenden Verfahren bekannt, um Sie fachgerecht zu beraten und zu verteidigen.
Bei Ihrem Versicherungsschutz müssen Sie ebenfalls mit Einschränkungen rechnen. Ihre Versicherung muss zwar den Schaden am gegnerischen Fahrzeug begleichen, kann aber bei Ihnen bis zum 5.000,00 € Regress nehmen.
Daher zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie glauben, dass ein Verfahren wegen Unfallflucht gegen Sie im Raum steht. Mit einer ersten Einschätzung Ihres Falles ersparen Sie sich häufig unangenehme Folgen.